Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kostümverleihfirma Sibylla Peda (AGB)

1. Mietvertrag
1.1. Zwischen der Kostümverleihfirma Sibylla Peda, im Folgenden kurz Fa. Peda genannt und dem (der) Unterzeichner(in), im Folgenden der Mieter genannt entsteht mit der Unterschrift ein Mietvertrag für die angegebene Dauer und zu vorher vereinbarten Preisen.
1.2. Die Preise liegen in den Geschäftsräumen der Fa. Peda in Bindlach aus und können zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden, und oder nach Absprache vereinbart werden.

2. Mietgebühren
2.1. Die Firma Peda vermietet gegen Gebühr Kostüme und Zubehör zu festgesetzten Preisen, die in der jeweils gültigen Preisliste zu ersehen sind. Besondere Preisvereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Die Mietgebühr und die Kaution sind in jedem Fall im Voraus zu entrichten.
2.2. Bei Reservierungen für einen bestimmten Termin ist in jedem Fall eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises zu entrichten. Bei Stornierung des Auftrags wird die Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten, da die Kostüme während der reservierten Zeit keinem anderen Kunden zur Verfügung stehen.
2.3. Wird der vereinbarte Abgabetermin überschritten, so liegt für die Mietgebührennachzahlung grundsätzlich für jeden angefangenen Kalendertag der Satz für die Ein-Tages-Miete zugrunde.
2.4. Bei Abgabeterminüberschreitung ist der Mieter unmittelbar verpflichtet, zumindest telefonisch den Rückgabetermin bekannt zu geben. Tut er das nicht, und es entstehen der Fa. Peda zusätzliche Kosten für das Erfragen des Rückgabetermins, so hat der Mieter die Kosten hierfür, mindestens aber den Betrag von EUR 5,00 zu bezahlen, der mit der Kaution verrechnet wird.
2.5. Die Mietgebühr beinhaltet keine Reinigungsgebühren. Werden bei Abgabe erhebliche Verschmutzungen festgestellt, so ist der Vermieter berechtigt seine zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
2.6. Wird ein reserviertes Kostüm nicht abgeholt oder die Reservierung abgesagt, so ist der Vermieter berechtigt 80% der Mietgebühr, mindestens aber EUR 10,00 als Aufwandsentschädigung zu berechnen.

3. Kaution
3.1. Die Fa. Peda ist berechtigt, im einzelnen für gemietete Kostüme eine Kaution zu fordern, die je nach Wert des gemieteten Kostüms und des Zubehörs festgelegt wird. Die Kaution kann einbehalten werden, falls das Kostüm defekt, verschmutzt oder unvollständig zurückgebracht wird. Die Kaution stellt aber in keiner Weise den eigentlichen Wert des gemieteten Kostüms dar.
3.2. Als Beleg für die hinterlegte Kaution dient der Durchschlag des Mietvertrages, dieser ist bei Abgabe des Kostüms vorzulegen.

4. Haftung
4.1. Die Fa. Peda übernimmt die volle Haftung für die Gebrauchsfähigkeit, den ordentlichen und sauberen Zustand, sowie die pünktliche Bereitstellung der Mietsachen. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind Unverschulden durch nicht erfolgte Rückgabe vorheriger Mieter sowie höhere Gewalt. Schadensersatzansprüche gegenüber der Fa. Peda sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4.2. Der Mieter haftet entsprechend dem Verwendungszweck für den ordentlichen und sauberen Zustand der Mietsachen. Für Beschädigungen, Verlust und Verschmutzungen, die nicht zweckgebunden notwendig sind, haftet der Mieter bis zum Neuwert. Waren für Mietsachen zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beschädigung, des Verlustes bzw. außergewöhnliche Verschmutzung Vorbestellungen erfolgt, die aus o.g. Gründen nicht termingerecht erfüllt werden können, so haftet der Mieter zusätzlich zum Ersatz bzw. der Instandsetzung zu 100% für den entgangenen Umsatz.

5. Geltungsbereich / Gerichtsstand
5.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Bayreuth. Anderslautende oder Geschäftsbedingungen des Kunden, werden, auch wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird, nicht anerkannt.

Bindlach, im November 2013